
Beide Seiten
Wir vertreten sowohl Käufer bei der Durchsetzung ihrer Rechte als auch Händler bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Klare Rechtslage
Wir erklären die Rechtslage aus beiden Perspektiven – sachlich, verständlich und ohne Interessenkonflikt.
Schnelle Einschätzung
Durch unsere langjährige Spezialisierung können wir Ihren Fall schnell bewerten und klare Handlungsempfehlungen geben.
Tiefe Expertise
Jahrzehntelange Erfahrung im Küchenrecht. Wir kennen alle typischen Fallkonstellationen und die relevante Rechtsprechung.
Ihr Fristsetzungsschreiben in 2 Minuten – kostenlos
Küchenmangel? Unser KI-gestützter Generator erstellt Ihnen ein rechtssicheres Fristsetzungsschreiben nach § 439 BGB – individuell auf Ihren Fall zugeschnitten, ohne Anwaltskosten.
Schritt 1 – Mangel beschreiben
Schildern Sie kurz, was an Ihrer Küche nicht stimmt.
Schritt 2 – KI erstellt das Schreiben
Unser System generiert ein individuelles Fristsetzungsschreiben.
Schritt 3 – Herunterladen & versenden
Als PDF exportieren und direkt an das Küchenstudio schicken.
Wählen Sie Ihren Bereich
Ob Käufer, Küchenstudio oder Möbelhaus – wir bieten spezialisierte rechtliche Unterstützung für alle Beteiligten im Küchenrecht.
Für Käufer
Ihre Rechte bei Mängeln an Einbauküchen und Möbeln
Für Küchenstudios
Abwehr unberechtigter Kundenforderungen im Küchengeschäft
Jahrzehntelange Erfahrung im Küchenrecht
Unsere Kanzlei hat sich auf das Küchenrecht und Möbelkaufrecht spezialisiert. Wir kennen die typischen Herausforderungen aus beiden Perspektiven: die Rechte der Käufer bei Mängeln und die Verteidigungslinien der Händler bei unberechtigten Forderungen. Für nahezu jede Fallkonstellation haben wir bewährte Strategien entwickelt. Unser Ziel ist eine klare, sachliche Einschätzung der Rechtslage – und eine effektive Vertretung Ihrer Interessen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Küchenrecht – für Käufer und Händler.
Q:Für wen ist diese Kanzlei geeignet?
Wir vertreten sowohl Käufer bei der Durchsetzung ihrer Gewährleistungsrechte als auch Küchenstudios und Möbelhäuser bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Vor der Mandatsannahme führen wir eine kurze Interessenkonfliktprüfung durch.
Q:Kann ich als Käufer hier einen Anwalt beauftragen?
Ja. Wir vertreten Käufer bei Mängelansprüchen gegenüber Küchenstudios und Möbelhäusern – vorbehaltlich einer Interessenkonfliktprüfung. Reichen Sie Ihren Fall über das Kontaktformular ein.
Q:Welche Reklamationsfälle werden bearbeitet?
Wir bearbeiten alle typischen Fälle im Küchenrecht: Optische Abweichungen und Toleranzen, Lieferverzug, Planungs- und Maßthemen, Farb- und Materialabweichungen, Fehlbedienung und Fremdmontage sowie Bewertungskonflikte.
Q:Sind Kratzer auf Küchenfronten immer ein Mangel?
Nein. Kratzer sind nur dann ein Mangel, wenn die Front die Mindestanforderungen der DIN 68930 unterschreitet. Die Norm definiert klare Beanspruchungsgruppen für Küchenfronten. Liegt eine Front innerhalb dieser Toleranzen, ist sie vertragsgemäß.
Q:Was kostet die rechtliche Beratung?
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Aufwand nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Kontaktieren Sie uns für eine Einschätzung.
