
Wirtschaftlicher Schutz
Wir schützen Ihr Unternehmen vor ungerechtfertigten Forderungen und minimieren Ihre Reklamationskosten durch fundierte rechtliche Verteidigung.
Schnelle Einschätzung
Durch unsere langjährige Spezialisierung können wir Ihre Fälle schnell bewerten und Ihnen klare Handlungsempfehlungen geben.
Sichere Verteidigung
Wir vertreten ausschließlich Händler und kennen die typischen Verteidigungslinien in allen relevanten Fallkonstellationen.
Wählen Sie Ihren Bereich
Unsere Kanzlei bietet spezialisierte Unterstützung für beide Zielgruppen mit maßgeschneiderten Lösungen für Ihre spezifischen Herausforderungen.
Für Küchenstudios
Spezialisierte Verteidigung bei typischen Reklamationen im Küchengeschäft
Jahrzehntelange Erfahrung im Küchenrecht
Unsere Kanzlei hat sich ausschließlich auf die Vertretung von Händlern spezialisiert. Wir kennen die typischen Herausforderungen, mit denen Küchenstudios und Möbelhäuser konfrontiert werden, und haben für nahezu jede Fallkonstellation bewährte Verteidigungsstrategien entwickelt. Unser Ziel ist es, Ihre Prozesse zu stabilisieren und Ihre wirtschaftlichen Interessen zu schützen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Reklamationsabwehr für Küchenstudios und Möbelhäuser.
Q:Für wen ist diese Kanzlei geeignet?
Wir vertreten ausschließlich Küchenstudios und Möbelhäuser bei der Abwehr unberechtigter Kundenforderungen. Wir vertreten keine Verbraucher, sondern ausschließlich Händler.
Q:Welche Reklamationsfälle werden bearbeitet?
Wir bearbeiten alle typischen Reklamationsfälle im Küchenrecht: Optische Abweichungen und Toleranzen, Lieferverzug und Teillieferungen, Planungs- und Maßthemen, Farb- und Materialabweichungen, Dokumentation bei Nachbesserung, Fehlbedienung und Fremdmontage, sowie Bewertungskonflikte.
Q:Sind Kratzer auf Küchenfronten immer ein Mangel?
Nein. Kratzer sind nur dann ein Mangel, wenn die Front die Mindestanforderungen der DIN 68930 (Küchenmöbel – Gebrauchstauglichkeit) unterschreitet. Die Norm definiert klare Beanspruchungsgruppen für Küchenfronten. Liegt eine Front innerhalb dieser Toleranzen, ist sie vertragsgemäß.
Q:Welche DIN-Normen gelten für Küchenmöbel?
Die wichtigsten Normen sind DIN 68930 (Küchenmöbel – Gebrauchstauglichkeit) und DIN 68861 (Möbeloberflächen – Prüfung der Beständigkeit). Diese definieren technische Mindestanforderungen für Küchenfronten, Stoßfestigkeit, Kratzfestigkeit und Oberflächenqualität.
Q:Wie lange dauert die Bearbeitung eines Reklamationsfalls?
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität des Falls ab. Einfache Fälle (z.B. Toleranzfragen) können oft innerhalb von 1-2 Wochen geklärt werden. Komplexere Fälle mit Gutachten oder Gerichtsverfahren können mehrere Monate dauern. Wir halten Sie stets über den aktuellen Stand informiert.
Q:Was kostet die rechtliche Beratung?
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Aufwand. Wir bieten eine transparente Kostenstruktur nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
