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Erstberatung buchen
Klare rechtliche Einschätzung Ihres Falls – für Käufer und Händler im Küchenrecht. Bundesweit, transparent, ohne Verpflichtung zur Mandatserteilung.
Zusammenfassung
Erstberatung für Käufer und Händler im Küchenrecht. Kostenpflichtig nach RVG. Rückmeldung innerhalb 24 Stunden. Bundesweite Vertretung. Vor Mandatsannahme Interessenkonfliktprüfung nach § 43a BRAO.
So läuft die Erstberatung ab
Anfrage stellen
Schildern Sie Ihren Fall kurz über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Laden Sie relevante Unterlagen direkt hoch – das beschleunigt die Prüfung erheblich.
Interessenkonfliktprüfung
Wir prüfen intern, ob wir Ihren Fall annehmen können (§ 43a BRAO). Bei Käufern stellen wir sicher, dass wir nicht gleichzeitig die Gegenseite vertreten.
Rückmeldung innerhalb 24 h
Wir melden uns innerhalb eines Werktages und bestätigen die Mandatsannahme oder informieren Sie über einen Interessenkonflikt.
Erstberatungsgespräch
Im Gespräch (Telefon oder Videocall) erhalten Sie eine klare rechtliche Einschätzung, Ihre Optionen und ein transparentes Kostenangebot.
Mandatserteilung & Vertretung
Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Nach Mandatserteilung übernehmen wir die vollständige rechtliche Vertretung Ihrer Interessen.
Für wen ist die Erstberatung?
Wir vertreten beide Seiten – vorbehaltlich einer Interessenkonfliktprüfung nach § 43a BRAO. Typische Fälle, in denen wir helfen:
Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler
Abwehr unberechtigter Forderungen von Küchenstudios und Möbelhäusern
Hinweis zu den Kosten
Die Erstberatung ist eine kostenpflichtige anwaltliche Leistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert Ihres Falls. Wir nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab transparent – ohne versteckte Gebühren. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten nach Deckungszusage.
Kontakt & Erreichbarkeit
Mo–Fr 08:30–17:30 Uhr
Hessenring 107
61348 Bad Homburg v.d. Höhe
Häufige Fragen zur Erstberatung
Alles Wichtige zur Erstberatung, Kosten und zum weiteren Vorgehen.
Q:Ist die Erstberatung kostenlos?
Nein. Die Erstberatung ist eine kostenpflichtige anwaltliche Leistung und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert Ihres Falls. Wir nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab transparent.
Q:Wie läuft die Erstberatung ab?
Sie schildern uns Ihren Fall per Kontaktformular oder telefonisch und übermitteln die relevanten Unterlagen. Wir prüfen Ihre Situation, melden uns innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren einen Termin (telefonisch oder per Videocall). Im Gespräch erhalten Sie eine klare rechtliche Einschätzung und konkrete Handlungsoptionen.
Q:Vertreten Sie sowohl Käufer als auch Händler?
Ja. Wir vertreten Käufer bei der Durchsetzung ihrer Gewährleistungsrechte sowie Küchenstudios und Möbelhäuser bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Vor der Mandatsannahme führen wir eine Interessenkonfliktprüfung nach § 43a BRAO durch, um sicherzustellen, dass keine widerstreitenden Interessen vorliegen.
Q:Wie schnell erhalte ich eine erste Einschätzung?
In der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage. Bei dringenden Fällen – etwa wenn kurze Fristen laufen – können wir auch kurzfristiger reagieren. Bitte weisen Sie auf die Dringlichkeit in Ihrer Anfrage hin.
Q:Arbeiten Sie bundesweit?
Ja. Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland. Die meiste Kommunikation erfolgt digital (E-Mail, Telefon, Videocall). Bei Gerichtsterminen sind wir bundesweit für Sie vor Ort.
Q:Welche Unterlagen sollte ich zur Erstberatung mitbringen?
Je nach Fall: Kaufvertrag oder Werkvertrag, Lieferscheine und Rechnungen, Fotos der Mängel, Korrespondenz mit der Gegenseite (Briefe, E-Mails), Gutachten oder Sachverständigenberichte (falls vorhanden) sowie Mahnschreiben oder Klageschriften. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto präziser unsere Einschätzung.
Q:Was passiert nach der Erstberatung?
Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und ein Kostenangebot für die weitere Vertretung. Sie entscheiden dann unverbindlich, ob Sie uns beauftragen möchten. Es besteht keinerlei Verpflichtung zur Mandatserteilung.
Bereit für Ihre Erstberatung?
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns innerhalb eines Werktages. Laden Sie Unterlagen direkt hoch, um die Prüfung zu beschleunigen.
