Einbauküche hat Mängel – Ihre Rechte
Was gilt als Mangel, welche Rechte haben Sie und wie setzen Sie diese durch?
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Eine Einbauküche ist eine der größten Anschaffungen im Haushalt. Wenn sie Mängel hat, stehen Ihnen als Käufer umfangreiche gesetzliche Rechte zu. Diese Seite erklärt, was als Mangel gilt, welche Rechte Sie haben und was Sie beachten müssen.
Was gilt als Mangel?
Optische Mängel
Beispiele: Kratzer, Dellen, Farbabweichungen, Maserungsunterschiede, Beschädigungen an Fronten oder Arbeitsplatten.
Planungs- und Maßfehler
Beispiele: Schränke passen nicht in den Raum, Abstände stimmen nicht, Geräte lassen sich nicht einbauen, Anschlüsse liegen falsch.
Funktionsmängel
Beispiele: Türen schließen nicht richtig, Schubladen klemmen, Beschläge sind defekt, Geräte funktionieren nicht.
Montagemängel
Beispiele: Schränke nicht waagerecht, Arbeitsplatte nicht bündig, Sockelleisten fehlen, Fugen nicht abgedichtet.
Liefermängel
Beispiele: Falsche Farbe, falsches Modell, fehlende Teile, beschädigte Verpackung mit beschädigtem Inhalt.
Ihre vier Gewährleistungsrechte
| Recht | Gesetz | Inhalt | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Nacherfüllung | § 439 BGB | Ihr erstes und primäres Recht. Sie können Reparatur (Nachbesserung) oder eine neue, mangelfreie Küche (Ersatzlieferung) verlangen. Der Verkäufer trägt alle Kosten. | Kein besonderer Nachweis erforderlich – nur die Mängelanzeige. |
| Minderung | § 441 BGB | Herabsetzung des Kaufpreises im Verhältnis des Mangels. Bereits gezahlte Beträge werden zurückerstattet. | Nacherfüllung gescheitert, verweigert oder unzumutbar. |
| Rücktritt | §§ 440, 323 BGB | Vollständige Rückabwicklung: Sie geben die Küche zurück, erhalten den Kaufpreis zurück. | Erheblicher Mangel, Nacherfüllung gescheitert oder verweigert. |
| Schadensersatz | § 280 BGB | Ersatz von Schäden, die durch den Mangel entstanden sind (z.B. Mietkosten, Verpflegungskosten, Folgeschäden). | Vertretenmüssen des Verkäufers (in der Regel Verschulden). |
Häufige Fragen
Wer muss beweisen, dass ein Mangel vorliegt?
In den ersten 12 Monaten nach Übergabe wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (§ 477 BGB). Der Verkäufer muss dann beweisen, dass kein Mangel vorlag. Nach 12 Monaten kehrt sich die Beweislast um: Sie als Käufer müssen beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
Was ist, wenn der Verkäufer sagt, der Mangel sei normal?
Dann kommt es auf die vereinbarte Beschaffenheit und die üblichen Standards an. Produktnormen (z.B. DIN-Normen für Möbel) und Herstellerangaben sind wichtige Maßstäbe. Im Streitfall entscheidet ein Sachverständiger.
Kann ich einen eigenen Handwerker beauftragen, wenn der Verkäufer nicht reagiert?
Grundsätzlich erst nach erfolgloser Fristsetzung. Wenn Sie die Reparatur vorher selbst in Auftrag geben, riskieren Sie, Ihren Nacherfüllungsanspruch zu verlieren. Ausnahme: Notfälle (z.B. Wasserschaden).
Gilt die Gewährleistung auch für eingebaute Geräte (Herd, Kühlschrank)?
Ja, wenn die Geräte Bestandteil des Kaufvertrags waren. Für Geräte gilt ebenfalls die 2-jährige Gewährleistungsfrist. Zusätzlich können Herstellergarantien bestehen.
