Über uns

Über die Kanzlei

SCHILLING Rechtsanwälte hat sich seit Jahrzehnten auf das Küchenrecht und Möbelkaufrecht spezialisiert. Wir vertreten sowohl Käufer bei der Durchsetzung ihrer Gewährleistungsrechte als auch Küchenstudios und Möbelhäuser bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Diese doppelte Perspektive macht uns zu einem besonders kompetenten Partner: Wir kennen die Argumentation beider Seiten aus langjähriger Praxis.

Vor der Mandatsannahme führen wir eine kurze Interessenkonfliktprüfung durch. Besteht kein Interessenkonflikt mit einem bestehenden Mandat, vertreten wir Sie – unabhängig davon, ob Sie Käufer oder Händler sind. Unsere Arbeitsweise ist nüchtern, präzise und verlässlich – genau so, wie Sie es von einer spezialisierten Kanzlei erwarten dürfen.

Spezialisierung
Jahrzehntelange Fokussierung auf Küchenrecht und Möbelkaufrecht. Wir kennen alle relevanten DIN-Normen, Rechtsprechungslinien und Fallkonstellationen.
Beide Seiten
Wir vertreten Käufer und Händler – und kennen dadurch die Argumentation beider Seiten. Das stärkt unsere Einschätzungen und Strategien erheblich.
Erfahrung
Jahrzehntelange Praxis in allen typischen Fallkonstellationen. Bewährte Strategien für nahezu jede Reklamations- und Mängelsituation.
Konfliktprüfung
Vor jeder Mandatsannahme prüfen wir, ob ein Interessenkonflikt besteht. Nur bei freiem Mandat vertreten wir Sie – transparent und berufsrechtlich einwandfrei.

Unsere Arbeitsweise

Nüchtern

Wir analysieren jeden Fall sachlich und ohne Emotionen. Unsere Bewertungen basieren ausschließlich auf rechtlichen Fakten und jahrzehntelanger Erfahrung. Wir vermeiden werbliche Rhetorik und konzentrieren uns auf das Wesentliche: die erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen.

Präzise

Durch unsere Spezialisierung können wir schnell und präzise einschätzen, welche Strategie in Ihrem Fall die erfolgversprechendste ist – ob Sie Käufer oder Händler sind. Wir kennen die typischen Argumentationslinien beider Seiten und geben Ihnen klare Handlungsempfehlungen.

Verlässlich

Sie können sich auf unsere Einschätzungen verlassen. Wir kommunizieren klar und transparent, halten unsere Zusagen ein und begleiten Sie durch den gesamten Prozess bis zur erfolgreichen Lösung.

Unsere Schwerpunkte

Für Käufer

Wir vertreten Käufer bei der Durchsetzung ihrer Gewährleistungsrechte gegenüber Küchenstudios und Möbelhäusern. Unsere Leistungen umfassen die Prüfung von Mängelansprüchen, die Durchsetzung von Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Für Küchenstudios

Küchenstudios bilden einen unserer Hauptschwerpunkte. Wir kennen die typischen Herausforderungen moderner Studios und haben für alle relevanten Fallkonstellationen bewährte Verteidigungsstrategien entwickelt – von optischen Abweichungen über Planungsprobleme bis hin zu Bewertungskonflikten.

Für Möbelhäuser

Möbelhäuser haben ähnliche rechtliche Herausforderungen, aber höhere Volumina und komplexere Abläufe. Wir unterstützen Möbelhäuser bei Serienreklamationen, Subunternehmer-Problemen und der Organisation ihrer Reklamationsprozesse in Filialsystemen.

Unser Mandantenkreis

Wir vertreten Mandanten auf beiden Seiten des Küchenrechts – vorbehaltlich einer Interessenkonfliktprüfung. Zu unseren Mandanten zählen:

Käufer

  • Privatkäufer von Einbauküchen
  • Käufer von Möbeln und Einrichtungsgegenständen
  • Bauherren und Renovierer mit Küchenproblemen

Händler

  • Inhabergeführte Küchenstudios
  • Küchenfachgeschäfte und Küchencenter
  • Möbelhäuser mit Küchenabteilungen
  • Filialunternehmen im Möbelhandel

Unser Team

Unsere Kanzlei wird von zwei erfahrenen Rechtsanwälten geleitet, die gemeinsam jahrzehntelange Expertise im Küchenrecht und der Möbelkaufrecht mitbringen. Beide Anwälte verfügen über fundierte Kenntnisse im Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Zivilrecht – den Kernbereichen des Küchenrechts.

Christian Schilling
Christian Schilling
Rechtsanwalt & Kanzleigründer

Fachbereiche

Maklerrecht, Allgemeines Zivilrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Haftungsrecht

Qualifikationen

  • • Rechtsanwalt seit 2013
  • • Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht
  • • 1. Staatsexamen Bayern mit Prädikat (beste 15%)
  • • 2. Staatsexamen OLG Frankfurt mit überdurchschnittlichen Ergebnissen

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Passau mit Spezialisierung auf Kapitalgesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht sowie Internationales Privat- und Verfahrensrecht. Während des Studiums und Referendariats wissenschaftlicher Mitarbeiter in führenden internationalen Wirtschaftskanzleien in Mannheim, München, Frankfurt und Brüssel (M&A, Finanzierung, Kartellrecht, Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit). Kanzleigründung 2013.

Sprachkenntnisse

Deutsch (Muttersprache), Englisch (verhandlungssicher)

Christian Dunst
Christian Dunst
Rechtsanwalt

Fachbereiche

Immobilienrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht

Qualifikationen

  • • Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • • Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main
  • • Stationen: Amts- und Landgericht, Rechtsamt des Wetteraukreises, Kanzleien in Wiesbaden, Bad Homburg und Gießen
  • • Zweites Staatsexamen

Werdegang

Christian Dunst hat seinen beruflichen Werdegang auf einer soliden juristischen Grundlage aufgebaut. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen absolvierte er sein Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main und sammelte dabei umfassende praktische Einblicke in die Arbeit von Gerichten, Verwaltung und Anwaltschaft. Die Stationen reichten vom Amts- und Landgericht über das Rechtsamt des Wetteraukreises bis hin zu namhaften Kanzleien in Wiesbaden, Bad Homburg und Gießen. Seine Ausbilder betonten übereinstimmend seine zuverlässige, analytisch präzise und stets engagierte Arbeitsweise sowie seine Fähigkeit, komplexe juristische Fragen klar zu strukturieren und praxisorientiert zu lösen.

Sprachkenntnisse

Deutsch, Englisch

Häufig gestellte Fragen zur Kanzlei

Alles Wichtige über unsere Spezialisierung, Arbeitsweise und Mandantenbetreuung.

Q:Vertreten Sie auch Käufer – nicht nur Händler?

Ja. Wir vertreten Käufer bei der Durchsetzung ihrer Gewährleistungsrechte gegenüber Küchenstudios und Möbelhäusern – vorbehaltlich einer kurzen Interessenkonfliktprüfung. Besteht kein Konflikt mit einem laufenden Mandat, nehmen wir Ihren Fall an.

Q:Was bedeutet Interessenkonfliktprüfung?

Bevor wir ein Mandat annehmen, prüfen wir, ob wir bereits die Gegenseite in derselben Rechtssache vertreten. Das ist berufsrechtlich vorgeschrieben (§ 43a BRAO). In der Praxis betrifft das nur Fälle, in denen wir bereits das konkrete Küchenstudio oder Möbelhaus auf der anderen Seite vertreten. Wir informieren Sie sofort, falls ein Konflikt besteht.

Q:Warum sind Sie auf Küchenrecht spezialisiert?

Durch unsere jahrzehntelange Fokussierung auf Küchenrecht und Möbelkaufrecht haben wir eine einzigartige Expertise in diesem Rechtsgebiet entwickelt. Wir kennen die typischen Streitpunkte, die relevanten DIN-Normen und die Argumentationsmuster beider Seiten. Diese Spezialisierung ermöglicht uns, effizienter und erfolgreicher zu arbeiten als Generalisten.

Q:Wie viele Fälle bearbeiten Sie pro Jahr?

Wir bearbeiten jährlich mehrere hundert Fälle im Küchenrecht. Diese hohe Fallzahl gibt uns einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen, Gerichtsentscheidungen und erfolgreiche Strategien – auf beiden Seiten.

Q:Arbeiten Sie mit Sachverständigen zusammen?

Ja, wir arbeiten mit einem Netzwerk erfahrener Sachverständiger für Küchen und Möbel zusammen. Bei technisch komplexen Fällen können wir schnell einen qualifizierten Gutachter einschalten. Durch die langjährige Zusammenarbeit kennen wir die Stärken der einzelnen Sachverständigen und wählen den passenden Experten für Ihren Fall aus.

Q:Was unterscheidet Sie von anderen Anwaltskanzleien?

Unsere tiefe Spezialisierung auf Küchenrecht ist einzigartig. Während andere Kanzleien Küchenrecht als Nebengebiet betreiben, ist es unser Kerngeschäft. Wir vertreten beide Seiten und kennen dadurch alle Argumentationslinien – das macht unsere Einschätzungen besonders fundiert.

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