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Farb- und Materialabweichungen

Farb- & Materialabweichungen

Holz ist ein Naturprodukt, Lackchargen variieren, und Wasser lässt Fugen quellen. Doch was davon muss der Kunde akzeptieren und was ist ein reklamationsfähiger Mangel?

Zusammenfassung

Farb- und Materialabweichungen bei Naturmaterialien (Holz, Stein) sind technisch bedingt und in gewissem Umfang zulässig. Die DIN 68861 definiert Toleranzen für Farbabweichungen. Musterstücke sind rechtlich unverbindlich, wenn sie als 'Beispiel' gekennzeichnet sind. Aufklärung über natürliche Variationen ist Händlerpflicht.

Erkenntnis aus der Gutachter-Praxis

Oft sehen Kunden Mängel, wo technisch keine sind. Ein aktuelles Gutachten (LG Krefeld, Az. 7 OH 4/23) zeigt: Vermeintliche Druckstellen auf Vinylböden bildeten sich von selbst zurück. Auch "aufgequollene" Arbeitsplatten sind oft nur minimale Höhenversätze in der Toleranz, ohne dass Feuchtigkeit eingedrungen ist.

1. Quellschäden an Arbeitsplatten

Ein häufiger Streitpunkt sind Verbindungsfugen bei Arbeitsplatten. Kunden melden "aufgequollene Fugen", obwohl oft nur ein minimaler Höhenversatz vorliegt.

Echter Quellschaden
Dringt Wasser in den Trägerwerkstoff (Spanplatte) ein, quillt dieser irreversibel auf. Die Oberfläche wölbt sich spürbar. Dies ist ein Mangel, wenn die Versiegelung bei Montage fehlerhaft war. War die Versiegelung korrekt, liegt oft ein Bedienfehler vor (stehendes Wasser).
Scheinbarer Quellschaden
Ein leichter Höhenversatz an der Fuge (z.B. 0,05 mm) wirft einen Schatten, der wie eine Aufquellung aussieht. Ein Gutachter kann dies durch Tasten und Messen unterscheiden. Solche minimalen Toleranzen sind oft hinzunehmen.

2. Materialeigenschaften & "Selbstheilung"

Moderne Materialien haben spezifische Eigenschaften, die Kunden oft nicht kennen.

  • Vinylböden: Diese sind elastisch. Druckstellen durch kurzzeitig gelagerte Pakete (z.B. Arbeitsplatten bei Montage) bilden sich oft innerhalb von Stunden oder Tagen zurück ("Rückstellvermögen"). Ein voreiliger Austausch ist unnötig.
  • Naturstein & Echtholz: Hier sind Farb- und Strukturabweichungen kein Mangel, sondern ein Echtheitszertifikat. Ein Muster im Studio ist immer nur ein unverbindliches Beispiel.
  • Nachkauf & Chargen: Bei Ergänzungen oder Austauschfronten kann es zu Farbabweichungen kommen, da Lacke und Dekore je nach Produktionscharge leicht variieren. Dies ist technisch unvermeidbar und meist kein Mangel.

3. Musterverlauf & Dekore

Ein häufiges Missverständnis betrifft den Verlauf von Maserungen oder Mustern (z.B. Marmor-Optik) über Eckverbindungen oder Schnittkanten hinweg.

Unterbrochene Muster
Bei industriell gefertigten Platten (Keramik, Schichtstoff) ist ein durchlaufendes Muster an Eckverbindungen technisch oft unmöglich, da die Rohplatten Standardmaße haben. Ein "ähnlicher", aber nicht identischer Verlauf ist Stand der Technik und kein Mangel.
Technische Liefergrenzen
Wenn ein Hersteller ein Bauteil (z.B. Pultplatte) nur bis zu einer bestimmten Länge (z.B. 180 cm) anbietet, die Unterkonstruktion aber länger ist (z.B. 190 cm), muss das Bauteil zurückspringen. Dies ist kein Mangel, sondern eine technische Liefergrenze, die im Verkaufshandbuch steht.

4. Wie Sie richtig reagieren

Erst prüfen, dann handeln

Bevor Sie teure Austauschteile bestellen:

  • Prüfen Sie bei "Quellschäden", ob es wirklich Feuchtigkeit ist oder nur ein Montageversatz.
  • Warten Sie bei Druckstellen auf elastischen Böden einige Tage ab.
  • Verweisen Sie bei Naturmaterialien auf die AGB und die "buntmetallische" Natur des Werkstoffs.

Unsicher bei Materialfragen?

Wir bewerten für Sie, ob eine Abweichung noch in der Toleranz liegt oder ob Sie nachbessern müssen.

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