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Montage & Recht

Planungs- und Maßthemen

Planungsfehler, Maße & Montage

Von fehlenden Passleisten bis zu überstehenden Dunstabzugshauben: Montagefehler sind oft offensichtlich, aber ihre rechtliche Bewertung ist komplex. Wann reicht eine Nachbesserung, wann droht der Rücktritt?

Zusammenfassung

Planungs- und Maßfehler sind die häufigsten Streitpunkte im Küchengeschäft. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Planungsfehler (Händler haftet) und Kundenwunsch (Kunde trägt Risiko). Dokumentation der Planungsgespräche, schriftliche Freigaben und Aufmaßprotokolle sind die wichtigsten Verteidigungsinstrumente.

Praxis-Erkenntnis aus Gutachten

Viele teure Rechtsstreitigkeiten entzünden sich an "Kleinigkeiten" wie fehlenden Kranzblenden, schiefen Filtern oder geringfügigen Überständen (z.B. 7-8 mm). Eine sorgfältige Endkontrolle und Dokumentation bei der Montage kann Tausende Euro an Prozesskosten sparen.

1. Häufige Montagefehler & ihre Bewertung

Basierend auf aktuellen Sachverständigengutachten (z.B. LG Lübeck, Az. 10 OH 6/22) führen folgende Punkte regelmäßig zu berechtigten Mängelrügen:

Fehlende Blenden & Leisten
Kranzblenden, Sockelblenden oder seitliche Passleisten, die "vergessen" wurden, lose aufliegen oder unnötig gestückelt sind (obwohl der Hersteller längere Maße liefert), sind klare Mängel. Sie schulden eine fertig montierte Küche, kein "Bausatz-Puzzle".
Passgenauigkeit & Überstände
Ein Überstand einer Dunstabzugshaube oder Arbeitsplatte von z.B. 7-8 mm über den Korpus hinaus kann als optischer Mangel gewertet werden, wenn "bündig" geplant war. Hier zählt das vereinbarte Aufmaß.
Beschädigte Bauteile
Verbogene Fettfilter, Kratzer in Fronten oder ausgefranste Sägekanten an Passstücken sind handwerkliche Fehler, die sofort nachgebessert werden müssen.
Funktionsmängel
Schleifende Schubladen, lose Einbauspülen (fehlende Befestigung/Abdichtung), undichte Anschlüsse oder nicht funktionierende Abzugshauben sind wesentliche Mängel, die den Kunden oft zum Einbehalt großer Summen berechtigen.

2. Elektrogeräte & Installation: Teure Planungsfallen

Die "Waschmaschinen-Falle"

Ein häufiger Planungsfehler betrifft die Integration von Waschmaschinen in Küchenzeilen. Ein aktuelles Gutachten (AG Berlin-Köpenick, Az. 3 H 2/23) zeigt das Risiko:

Das Problem: Fehlende Unterbaufähigkeit

Früher hatten Waschmaschinen oft abnehmbare Deckel, um unter 82 cm hohe Arbeitsplatten zu passen. Moderne Geräte sind oft 85 cm hoch und haben nicht abnehmbare Deckel (oder offene Elektrik darunter).

Die Konsequenz: Wer eine Standard-Nische (82 cm Höhe) für ein modernes Standgerät plant, begeht einen Planungsfehler. Das Gerät passt nicht rein.

  • Planungsregel: Für freistehende Waschmaschinen muss eine Nische von mindestens 86 cm Höhe und 61 cm Breite (wegen Vibrationen/Spiel) eingeplant werden.
  • Haftung: Plant das Küchenstudio die Nische für ein vorhandenes oder neu verkauftes Gerät, haftet es für die Passgenauigkeit. Prüfen Sie zwingend das technische Datenblatt des Geräts!

Kranzprofile & Wandanschlüsse

Ein häufiger Streitpunkt sind unsaubere Abschlüsse bei Kranzprofilen. Ein Gutachten (LG Darmstadt, Az. 4 O 130/24) stellt klar:

Das Problem: Überstände & fehlendes Silikon

Ein Kranzprofil, das 13 cm übersteht und schräg abgeschnitten wurde, ist mangelhaft. Ebenso muss ein Spalt zwischen Kranz und Wand mit Silikon verschlossen werden, wenn dies technisch vorgesehen ist.

Die Lösung: Sauberes Gehrungsschneiden und dauerelastisches Verfugen sind geschuldete Handwerksleistungen.

Montagerichtung & Planabweichungen

Ein oft übersehener Fehler ist die falsche Montagerichtung. Ein Gutachten (LG Frankfurt, Az. 2-26 OH 1/25) zeigt, was passiert, wenn Monteure eigenmächtig von der Planung abweichen:

Das Problem: Montage von rechts nach links

Um auf der rechten Seite einen bündigen Wandanschluss zu erzielen (der so nicht geplant war), wurde die Küche entgegen der Planung von rechts nach links aufgebaut.

Die Folge: Auf der linken Seite passten die Maße nicht mehr. Hängeschränke hatten plötzlich 16 cm Abstand zur Wand statt geplanter 1,6 cm. Die gesamte Küchenzeile stand "falsch".

Kosten: Komplette Demontage und Neuaufbau erforderlich (ca. 600-800 € Lohnkosten + Material).

Abluft & Installationsplanung

Ein weiterer klassischer Fehler ist die fehlende Abstimmung von Küchenmöbeln mit bauseitigen Anschlüssen. Ein Fall vor dem LG Frankfurt (Az. 2-02 OH 15/22) zeigt:

Das Problem: Abluftloch nicht beachtet

Wird ein Oberschrank genau dort geplant, wo sich das Abluftloch befindet, muss er oft tiefer gehängt werden. Das zerstört die geplante Optik (nicht bündig) und kann Steckdosen verdecken.

Die Kosten: Die Behebung dieses "kleinen" Planungsfehlers (neue Schränke, neue Arbeitsplatte, Montage) wurde im Gutachten auf über 3.000 € geschätzt.

  • Pflicht: Prüfen Sie vor Bestellung zwingend die exakte Position von Abluftlöchern, Wasseranschlüssen und Steckdosen.
  • Lösung: Wenn Anschlüsse im Weg sind: Planen Sie Passstücke, tiefengekürzte Schränke oder verlegen Sie die Anschlüsse (schriftlich vereinbaren!).

Feuchtigkeitsschäden & Nutzerverhalten

Ein häufiger Streitpunkt sind Aufquellungen an Fronten und Korpussen. Ein Gutachten (LG Frankfurt, Az. 2 21 OH 507/23) zeigt, dass nicht jeder Feuchtigkeitsschaden ein Produktmangel ist:

Spülmaschine & Wasserdampf

Aufquellungen an der Fuge zwischen Lack und Melaminbeschichtung (z.B. neben dem Geschirrspüler) deuten oft auf Feuchtigkeitseinwirkung hin. Wenn die Spülmaschine dicht ist, liegt die Ursache oft im Nutzerverhalten (z.B. zu frühes Öffnen nach Programmende).

Induktionskochfelder & Kondenswasser

Kunden bemängeln oft Kondenswasserbildung an Oberschränken über dem Kochfeld. Das gleiche Gutachten stellt klar:

Physik ist kein Mangel

Beim Kochen ohne Deckel oder auf hohen Stufen entsteht physikalisch bedingt Kondenswasser, wenn der Wrasenabzug nicht ausreicht. Dies ist kein Mangel der Küche oder des Kochfelds, sondern erfordert angepasstes Nutzerverhalten (Deckel nutzen, Abzug rechtzeitig einschalten).

Kratzer & Gebrauchsspuren

Oft werden Kratzer erst Monate nach Montage reklamiert. Ein Ergänzungsgutachten (LG Frankfurt, Az. 2-21 OH 507/23) zeigt die Beweislastverteilung:

Zeitpunkt ist entscheidend

Kratzer auf einem Induktionskochfeld, die erst nach 4 Jahren Nutzung begutachtet werden, lassen sich nicht mehr eindeutig auf die Montage zurückführen. Starke Gebrauchsspuren (z.B. eingebrannte Reste) sprechen eher für nutzungsbedingten Verschleiß als für einen anfänglichen Mangel.

Dunstabzugshauben: Vorsicht bei Umluft im Schrank

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Luftführung bei Flachschirmhauben im Oberschrank (siehe LG Frankfurt, Az. 2-21 OH 4/23):

Das Problem: Feuchtigkeit im Schrank

Es reicht nicht, eine Umlufthaube einfach in einen geschlossenen Schrank zu hängen. Wenn die feuchte Kochluft einfach in den Schrank geblasen wird ("Schrank-Entlüftung"), quillt das Material auf und es droht Schimmelbildung.

Die Lösung: Umluft muss geführt werden! Nutzen Sie Verrohrung bis zum Oberboden oder spezielle Umluft-Sets, die die Feuchtigkeit aus dem Schrank leiten.

3. Maßtoleranzen: Was ist "handwerksgerecht"?

Nicht jede Abweichung ist ein Mangel. Im Küchenbau gelten Toleranzen, da Wände und Böden selten perfekt gerade sind.

Hohlräume & Passleisten

Kunden beschweren sich oft über "versteckte Hohlräume" hinter Blenden. Hier stärkt ein Gutachten (LG Darmstadt, Az. 4 O 130/24) die Position der Küchenstudios:

Hohlräume sind systembedingt

Da Räume selten exakt rechtwinklig sind und Küchenmöbel Rastermaße haben, sind Hohlräume technisch unvermeidbar. Solange diese mit Passleisten oder Arbeitsplatten verdeckt sind, liegt kein Planungsmangel vor.

Naturstein-Arbeitsplatten: Aufmaß vor Ort

Bei Natursteinplatten sind geringfügige Maßabweichungen zur ursprünglichen Planung normal. Da diese Platten oft erst nach Montage der Unterschränke exakt aufgemessen werden ("Feinaufmaß"), weichen die Endmaße oft leicht vom Kaufvertrag ab. Dies ist kein Mangel, sondern ein Qualitätsmerkmal für Passgenauigkeit (LG Darmstadt, Az. 4 O 130/24).

Spaltmaße bei Fronten & Kühlschränken

Ein häufiger Streitpunkt sind ungleichmäßige Fugenbilder. Ein Gutachten (LG Frankfurt, Az. 2-21 OH 4/23) liefert konkrete Werte:

Gemessene Werte vs. Toleranz

Im Gutachten wurden Spaltmaße zwischen 2,1 mm und 5,5 mm festgestellt.

Bewertung: Solche Schwankungen sind oft nicht fachgerecht. Ein gleichmäßiges Fugenbild ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal einer Einbauküche.
Allerdings: Wenn die Fronten justierbar sind, ist dies meist kein irreparabler Mangel, sondern eine Einstellungssache (Nachbesserung).

Feuchtigkeitsschutz & Abdichtung

Ein oft unterschätztes Thema mit gravierenden Folgen: Fehlende Abdichtungen an Arbeitsplatten (siehe LG Saarbrücken, Az. 4 OH 6/23).

Das Problem: Fehlende Wandabschlussprofile (WAP)

Wenn Nischenrückwände ohne Abdichtung (WAP oder Silikon) auf die Arbeitsplatte gestellt werden, dringt Wasser in die Fuge ein.

Die Folge: Das Trägermaterial quillt irreversibel auf (im Gutachten 38 mm Quellung!). Dies ist ein klarer Montagefehler, der zum Austausch der Rückwände zwingt. Wenn ein WAP im Auftrag steht, muss es zwingend montiert werden.

Silikonfugen & Neubau: Die 5mm-Regel

Ein häufiger Streitpunkt in Neubauten sind abreißende Silikonfugen zwischen Arbeitsplatte und Wand. Ein Gutachten (LG Potsdam, Az. 2 OH 1/24) stellt klar:

Das Problem: Estrich-Setzung & zu kleine Fugen

In Neubauten setzt sich der schwimmende Estrich oft noch Monate nach Einzug. Wenn die Silikonfuge zu klein dimensioniert ist ("feine Optik"), reißt sie ab, da sie die Bewegung nicht aufnehmen kann.

Die Norm: Gemäß IVD-Merkblatt muss eine Dreiecksfuge eine Mindestbreite von 5 mm haben. Alles darunter ist technisch oft mangelhaft, auch wenn es "schöner" aussieht.

Wartungshinweis: Weisen Sie Kunden bei Neubauten schriftlich darauf hin, dass Silikonfugen Wartungsfugen sind und die Küche ggf. nachgestellt werden muss (Sockelfüße), wenn sich der Boden setzt.

Spezialfall: Kühlschrank-Spaltmaße

Bei eingebauten Kühlgefrierkombinationen mit Schlepptürtechnik ist ein Spalt von 2-3 mm zwischen Front und Korpus technisch notwendig (Dichtungsspielraum). Ein Spalt von über 5 mm ist jedoch technisch nicht notwendig und ein Mangel, der durch Neuausrichtung behoben werden muss (LG Frankfurt, Az. 2-26 OH 1/25).

Sicherheit: Fehlende Bodenträger

Fehlende Bodenträger (z.B. im Gewürzregal) sind kein Bagatellmangel, sondern ein Sicherheitsrisiko. Wenn Böden instabil sind und Gegenstände (z.B. Gewürzgläser) auf ein Glaskeramik-Kochfeld fallen können, besteht eine latente Gefahr für Folgeschäden. Dies rechtfertigt eine sofortige Mängelrüge.

  • Gestückelte Nischenrückwände: Bei Überlängen (z.B. > 2500 mm) ist eine Stückelung oft technisch unvermeidbar. Dies ist kein Mangel, wenn es vorher kommuniziert wurde oder technisch nicht anders lösbar ist (Liefermaß der Platten).
  • Wandanschlüsse: Passleisten dürfen (und müssen oft) an schiefe Wände angepasst werden. Eine Silikonfuge ist oft notwendig, darf aber nicht übermäßig breit sein (Richtwert oft < 5mm, je nach Situation).
  • Spaltmaße: Fronten müssen einheitliche Fugenbilder aufweisen. Justierbare Scharniere erlauben hier fast immer eine Korrektur. Ein "schiefes Bild" ist meist ein Einstellungsproblem, kein Materialfehler.
  • Arbeitsplattenstöße: Diese müssen eben und wasserdicht sein. Ein spürbarer Höhenversatz ist meist nicht akzeptabel.

Häufig gestellte Fragen zu Planungs- & Maßthemen

Die wichtigsten Fragen zu Maßabweichungen, Planungsfehlern und DIN-Toleranzen.

Q:Welche Maßtoleranzen sind bei Küchen zulässig?

Die DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) definiert zulässige Abweichungen. Für Küchen gelten in der Regel Toleranzen von ±2-3 mm bei Längen bis 1 Meter und ±5 mm bei Längen bis 3 Meter. Bei Maßmöbeln sind engere Toleranzen anzusetzen. Entscheidend ist, ob die Abweichung die Funktionsfähigkeit oder Optik beeinträchtigt.

Q:Wer haftet bei Planungsfehlern?

Die Haftung hängt davon ab, wer die Planung erstellt hat. Wenn Sie als Küchenstudio die Planung übernommen haben, haften Sie für Planungsfehler. Wenn der Kunde eigene Vorgaben gemacht hat (z.B. Maße selbst gemessen), tragen Sie keine Verantwortung für daraus resultierende Fehler. Dokumentieren Sie alle Planungsschritte und Kundenabnahmen.

Q:Was tun bei falschen Kundenvorgaben?

Wenn der Kunde falsche Maße oder Vorgaben geliefert hat, sind Sie grundsätzlich nicht haftbar. Wichtig: Weisen Sie den Kunden schriftlich auf offensichtliche Fehler oder Unstimmigkeiten hin. Wenn Sie einen Fehler erkennen und nicht darauf hinweisen, kann Ihnen eine Mitverantwortung zugerechnet werden. Dokumentieren Sie alle Kundenangaben.

Q:Wie dokumentiere ich Maßabweichungen richtig?

Fotografieren Sie die Abweichung mit einem Maßband im Bild. Erstellen Sie ein Aufmaßprotokoll mit allen relevanten Maßen (Soll/Ist). Lassen Sie sich die Maße vom Kunden bestätigen. Verweisen Sie auf die DIN 18202 und erläutern Sie, ob die Abweichung innerhalb der Toleranzen liegt. Bei strittigen Fällen kann ein Sachverständigengutachten Klarheit schaffen.

Q:Wann ist eine Nachbesserung bei Maßabweichungen erforderlich?

Eine Nachbesserung ist nur erforderlich, wenn die Abweichung außerhalb der DIN-Toleranzen liegt und die Funktionsfähigkeit oder Optik erheblich beeinträchtigt. Bei geringfügigen Abweichungen innerhalb der Toleranzen besteht kein Nachbesserungsanspruch. Prüfen Sie, ob eine Nachbesserung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

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