Warenwirtschaftsfehler & Liefertermine
Wenn der Computer "Lieferbar" sagt, aber das Lager leer ist: Haftung bei Systemfehlern, Überbuchungen und falschen Lieferversprechen.
Der "Gläserne Kunde" vs. Systemfehler
Moderne Warenwirtschaftssysteme (ERP) versprechen Echtzeit-Bestände. Doch was passiert, wenn durch einen Synchronisationsfehler ein Artikel im Onlineshop als "sofort lieferbar" verkauft wird, obwohl er physisch nicht mehr existiert?
Kunden reagieren oft aggressiv auf Stornierungen ("Ich habe einen Vertrag!") und drohen mit Schadensersatz für Deckungskäufe bei der Konkurrenz.
Rechtliche Verteidigung
- 1Anfechtung wegen Irrtums
Bei echten technischen Pannen (z.B. Preisfehler 0,00 € oder falsche Bestandsdaten) kann der Vertrag oft wegen Erklärungsirrtums (§ 119 BGB) angefochten werden.
- 2Selbstbelieferungsvorbehalt
Wir integrieren Klauseln in Ihre AGB, die Sie vom Vertrag lösen, wenn Ihr eigener Lieferant Sie im Stich lässt ("Nichtverfügbarkeit der Leistung").
- 3Schadensbegrenzung
Muss wirklich das teure Konkurrenzprodukt bezahlt werden? Wir prüfen die Schadensminderungspflicht des Kunden.
Lieferverzug & Fixgeschäfte
Besonders kritisch sind "Fixgeschäfte" (z.B. "Lieferung garantiert bis Weihnachten"). Wird der Termin verpasst, kann der Kunde sofort zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Wir beraten Sie, wie Sie Liefertermine rechtssicher formulieren ("ca. KW 45" statt "am 15.11."), um sich Spielraum zu bewahren.
Risiko-Checkliste
- •Sind Bestandsdaten im Shop live?
- •Enthalten Auftragsbestätigungen Vorbehalte?
- •Werden Liefertermine als "verbindlich" markiert?
- •Gibt es einen Prozess für Überverkäufe?
AGB-Update nötig?
Veraltete Lieferklauseln sind ein häufiges Abmahnrisiko. Wir bringen Ihre Texte auf den neuesten Stand.
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