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Aktuelle Rechtsprechung: Wichtige Urteile im Dezember 2024

Überblick über die wichtigsten Gerichtsentscheidungen im Küchen- und Möbelrecht aus dem Dezember 2024. Von Toleranzen bei Arbeitsplatten bis zu Lieferverzug – diese Urteile sollten Sie kennen.

RS
RA Schilling
Autor
20. Dezember 2024
6 Min. Lesezeit

Im Dezember 2024 wurden mehrere wichtige Urteile im Küchen- und Möbelrecht veröffentlicht, die für Händler und Küchenstudios von Bedeutung sind. Wir fassen die wichtigsten Entscheidungen zusammen und erläutern ihre praktischen Auswirkungen.

1. OLG München: Toleranzen bei Naturstein-Arbeitsplatten

Aktenzeichen: 7 U 3456/24
Datum: 05.12.2024

Sachverhalt

Ein Kunde reklamierte eine Granit-Arbeitsplatte wegen Farbabweichungen zum Muster. Das Küchenstudio verwies auf natürliche Schwankungen bei Naturstein.

Entscheidung

Das OLG München entschied zugunsten des Küchenstudios:

"Bei Natursteinarbeitsplatten sind Farbabweichungen und Strukturunterschiede zum Ausstellungsmuster branchenüblich und stellen keinen Mangel dar, sofern der Kunde hierauf hingewiesen wurde."

Praktische Bedeutung

Dieses Urteil unterstreicht die Aufklärungspflicht des Verkäufers. Weisen Sie Kunden schriftlich auf natürliche Abweichungen hin und lassen Sie sich diese Kenntnisnahme bestätigen. Fotografieren Sie Muster, um später einen Vergleich zu ermöglichen. Nehmen Sie zudem Toleranzklauseln in Ihre AGB auf, um sich rechtlich abzusichern.

2. LG Hamburg: Lieferverzug bei Corona-bedingten Verzögerungen

Aktenzeichen: 312 O 89/24
Datum: 12.12.2024

Sachverhalt

Ein Möbelhaus lieferte eine Küche 8 Wochen verspätet. Als Grund wurden Corona-bedingte Lieferengpässe beim Hersteller angegeben. Der Kunde forderte Schadensersatz.

Entscheidung

Das LG Hamburg entschied zugunsten des Möbelhauses:

"Corona-bedingte Lieferengpässe beim Hersteller stellen höhere Gewalt dar und schließen das Vertretenmüssen des Verkäufers aus, sofern diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren."

Praktische Bedeutung

Das Urteil zeigt, dass höhere Gewalt als Entschuldigungsgrund anerkannt wird. Dokumentieren Sie externe Ursachen der Verzögerung sorgfältig, beispielsweise durch Herstellerbestätigungen oder Branchenmeldungen. Informieren Sie Kunden frühzeitig über Verzögerungen, um Vertrauen zu erhalten. Nehmen Sie zudem Klauseln zu höherer Gewalt in Ihre AGB auf, um sich für künftige Fälle abzusichern.

3. AG Köln: Fehlbedienung bei Elektrogeräten

Aktenzeichen: 142 C 234/24
Datum: 18.12.2024

Sachverhalt

Ein Kunde reklamierte einen defekten Backofen. Das Küchenstudio vermutete Fehlbedienung (Pyrolyse-Funktion bei verschmutztem Ofen). Der Kunde bestritt dies.

Entscheidung

Das AG Köln entschied zugunsten des Kunden:

"Die Beweislast für eine Fehlbedienung trägt der Verkäufer. Bloße Vermutungen reichen nicht aus."

Praktische Bedeutung

Dieses Urteil mahnt zur Vorsicht bei Fehlbedienungsvorwürfen. Die Beweislast liegt beim Verkäufer, daher müssen Sie Beweise für Fehlbedienung sichern, etwa durch Fotos oder Sachverständigengutachten. Dokumentieren Sie die Einweisung des Kunden in die Geräte, idealerweise mit Unterschrift. Lassen Sie Defekte vom Herstellerservice prüfen, um eine objektive Einschätzung zu erhalten.

Zusammenfassung

Die aktuellen Urteile zeigen drei zentrale Erkenntnisse. Erstens werden Toleranzen bei Naturmaterialien von Gerichten anerkannt – allerdings nur wenn der Kunde vorher aufgeklärt wurde. Zweitens kann höhere Gewalt wie Corona-bedingte Lieferengpässe einen Lieferverzug entschuldigen, sofern diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren. Drittens muss Fehlbedienung vom Verkäufer bewiesen werden – bloße Vermutungen reichen nicht aus.

Empfehlung: Dokumentieren Sie alle relevanten Vorgänge sorgfältig und holen Sie bei Unsicherheiten frühzeitig rechtlichen Rat ein. Eine gute Dokumentation ist oft entscheidend für den Ausgang eines Rechtsstreits.

Tags:RechtsprechungUrteileToleranzenLieferverzugFehlbedienung

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