Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe des gesamten Hausrats
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Sachverhalt
Der Kläger lagerte seinen gesamten Hausrat bei der Beklagten (einer Spedition) ein. Aufgrund grob fahrlässiger Lagerung (unverpackt in einer Halle mit Fahrzeugverkehr, teilweise ohne Abdeckung) wurde das Lagergut beschädigt. Es musste vor der Rückgabe gereinigt und repariert werden.
Dadurch verzögerte sich die Rückgabe des Hausrats um insgesamt 143 Tage. In dieser Zeit musste der Kläger ohne seine Möbel, Kleidung und Haushaltsgegenstände leben. Er forderte eine Nutzungsentschädigung von 175 DM pro Tag.
Entscheidungsgründe
Das Landgericht Kiel sprach dem Kläger eine Nutzungsentschädigung zu, allerdings in deutlich geringerer Höhe als gefordert (60 DM bzw. 40 DM pro Tag).
Kernaussagen des Gerichts:
- Zentrale Bedeutung (enger Maßstab): Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht nur für Lebensgüter, deren ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung ist. Dieser Begriff ist eng auszulegen.
- Küche ist essenziell: Das Gericht bestätigte ausdrücklich, dass eine Kücheneinrichtungzweifellos zu diesen essenziellen Gütern gehört (unter Verweis auf LG Kassel).
- Nicht alles ist ersatzfähig: Für "sämtliche Gegenstände, die zu einem Haushalt gehören", gilt dies hingegen nicht. Der Ausfall von Bildern, Deko oder Zweit-Möbeln rechtfertigt keine Geldentschädigung.
- Höhe der Entschädigung: Für den Entzug des gesamten Hausrats (inkl. Küche, Betten, Kleidung) hielt das Gericht 60 DM pro Tag für angemessen.
Praxishinweise für Küchenstudios
1. Argumentationshilfe: "Enger Maßstab"
Nutzen Sie dieses Urteil, um überzogene Forderungen abzuwehren. Das Gericht betont, dass der Begriff der "zentralen Bedeutung" eng auszulegen ist.
2. Relativierung der Tagessätze
Kunden fordern oft 50 € bis 100 € pro Tag für eine fehlende Küche.
- Das LG Kiel sprach für den gesamten Hausrat (Küche + Wohnzimmer + Schlafzimmer + Kleidung!) lediglich 60 DM (ca. 30 €) zu.
- Daraus lässt sich ableiten, dass der Tagessatz für eine isolierte Küche deutlich niedriger liegen muss (eher im Bereich 10-15 €).
3. Verschulden prüfen
Im Kieler Fall lag grobe Fahrlässigkeit vor (Lagerung im Freien/Halle ohne Schutz). Prüfen Sie bei Lieferverzögerungen genau: Liegt überhaupt ein Verschulden Ihrerseits vor? Bei Lieferengpässen der Industrie oder höherer Gewalt (Streik, Pandemie) fehlt es oft am Verschulden, was Schadensersatzansprüche ausschließen kann.
