Nutzungsentschädigung bei verspäteter Lieferung einer Einbauküche
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Sachverhalt
Die Klägerin (ein Küchenstudio) lieferte und montierte dem Beklagten eine Einbauküche. Als Liefertermin war vertraglich "spätestens 15.10." vereinbart. Tatsächlich erfolgte die Lieferung und Montage erst am 05.11., also mit einer Verspätung von etwa drei Wochen.
Der Beklagte war mit seiner Familie (Ehefrau und dreijähriges Kind) bereits in die neue Wohnung eingezogen. Für den Zeitraum des Verzugs stellte das Küchenstudio lediglich eine Spüle und einen Herd als Provisorium zur Verfügung. Der Beklagte behielt vom Werklohn 1.000 DM ein und rechnete mit einem Anspruch auf Nutzungsentschädigung auf.
Entscheidungsgründe
Das Landgericht Tübingen sprach dem Kunden einen Schadensersatzanspruch wegen Verzugs (§ 286 BGB a.F.) in Höhe von 500 DM zu.
Kernaussagen des Gerichts:
- Zentrale Bedeutung: Die ständige Verfügbarkeit einer Küche ist für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung, vergleichbar mit einem selbstgenutzten Wohnhaus.
- Fühlbare Beeinträchtigung: Das Fehlen einer Küche stellt eine fühlbare Beeinträchtigung der Lebensführung dar, insbesondere bei einem Haushalt mit Kleinkind.
- Provisorium unzureichend: Ein bloßer Herd und eine Spüle genügen nicht, um den Nutzungsausfall vollständig zu kompensieren, wenn ansonsten "aus Umzugskisten" gewirtschaftet werden muss.
- Schadensberechnung: Das Gericht schätzte den Schaden nach § 287 ZPO auf Basis des zeitlichen Mehraufwands (ca. 1,5 Stunden täglich à 15 DM).
Praxishinweise für Küchenstudios
1. Einordnung des Urteils (Vorsicht!)
Dieses Urteil stammt aus dem Jahr 1989. Die Rechtsprechung zur Nutzungsentschädigung hat sich seitdem weiterentwickelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) ist bei der Zuerkennung von Nutzungsentschädigung für Luxusgüter oder Gegenstände, die nicht zwingend zur Daseinsvorsorge gehören, tendenziell zurückhaltender geworden. Dennoch wird die Küche oft weiterhin als essenziell angesehen.
2. Provisorien aktiv anbieten
Das Gericht hat die Entschädigung zugesprochen, weil nur Herd und Spüle vorhanden waren und keine Arbeitsflächen oder Stauraum.
3. Konkreten Nachweis fordern
Akzeptieren Sie keine pauschalen Forderungen (z.B. "50 € pro Tag"). Fordern Sie den Kunden auf, seine konkrete Beeinträchtigung darzulegen.
- War die alte Küche noch nutzbar?
- Konnte er bei Verwandten essen?
- Welcher konkrete Mehraufwand ist entstanden?
4. Prozessuale Verteidigung
Argumentieren Sie im Streitfall, dass die Küche in ihrer Gesamtheit nicht ausgefallen ist, wenn Teile (z.B. Kühlschrank, Einzelgeräte) nutzbar waren. Eine Nutzungsentschädigung setzt einen fühlbaren wirtschaftlichen Nachteil voraus, der über bloße Unannehmlichkeiten hinausgeht.
