Lieferkettenstörungen & Höhere Gewalt
Wenn der Container im Hafen feststeckt: Wie Sie bei Lieferengpässen, Streiks oder Rohstoffmangel rechtssicher gegenüber Kunden argumentieren.
Globaler Handel, lokaler Ärger
Die Möbelbranche ist global vernetzt. Ein Streik in einem asiatischen Hafen oder ein Mangel an Spanplatten kann dazu führen, dass Sie den zugesagten Liefertermin für die Wohnwand nicht halten können.
Der Kunde hat dafür oft wenig Verständnis. Er pocht auf seinen Vertrag und droht mit Rücktritt oder Schadensersatz für die Wartezeit.
Verteidigungsstrategien
- 1Höhere Gewalt (Force Majeure)
Bei unvorhersehbaren Ereignissen (Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege) verlängern sich Lieferfristen oft automatisch. Wir prüfen, ob Ihr Fall darunter fällt.
- 2Informationspflichten
Schweigen ist Gold? Nicht hier. Wer den Kunden proaktiv und transparent über Verzögerungen informiert, mindert das Risiko von Schadensersatzansprüchen.
- 3Selbstbelieferungsvorbehalt
Wenn Ihr Lieferant den Vertrag bricht, müssen Sie nicht haften – vorausgesetzt, Sie haben ein "kongruentes Deckungsgeschäft" abgeschlossen und dies in den AGB geregelt.
Wann darf der Kunde zurücktreten?
Grundsätzlich muss der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Was "angemessen" ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei einer Maßanfertigung aus Übersee sind die Fristen länger als bei Lagerware.
Wir wehren verfrühte Rücktritte ab und verhandeln Lösungen, die den Umsatz retten (z.B. Leihmöbel für die Übergangszeit statt Stornierung).
Prävention
- •Liefertermine nie "fix" zusagen
- •AGB auf "Force Majeure" prüfen
- •Lieferantenverträge checken
- •Kunden frühzeitig warnen
Lieferverzug?
Bevor Sie teure Entschädigungen zahlen, lassen Sie uns die Rechtslage prüfen.
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